November 2001

011119

ENERGIE-CHRONIK


Erster Windpark vor der Küste genehmigt

Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) genehmigte am 9. November den ersten deutschen Windpark auf dem Meer. Er befindet sich rund vierzig Kilometer vor der Insel Borkum. Bundesumweltminister Jürgen Trittin, der sich für das Projekt im Vorfeld stark gemacht hatte, begrüßte die Entscheidung. Insgesamt liegen dem BSH 28 Anträge auf Offshore-Windparks vor, von den sich 21 auf die Nordsee und sieben auf die Ostsee beziehen (siehe auch 010611).

Die in Leer ansässige Prokon-Nord GmbH darf zunächst zwölf Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von jeweils fünf Megawatt errichten. Im Endausbau soll der Windpark 208 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt über 1000 MW umfassen. Dafür sind weitere Genehmigungen erforderlich. Ihre Erteilung hängt davon ab, wieweit sich die erste Ausbaustufe in technischer Hinsicht und unter Umweltgesichtspunkten bewährt. Ferner fehlt der Prokon-Nord GmbH noch die Erlaubnis für die Seekabel-Anbindung der Anlagen durch das Wattenmeer zum rund hundert Kilometer entfernten Umspannwerk Emden/Borkum.

Nach Angaben der Firma handelt es sich um das weltweit erste Offshore-Windenergieprojekt außerhalb einer 12-Seemeilen-Zone vor der Küste. Es sei auch das erste Mal, daß die Anlagen in einer Wassertiefe von rund 30 Metern errichtet werden. Mit dem Bau werde im Frühjahr 2003 begonnen. Allein die Herstellung der jeweils 800 Tonnen schweren Stahl-Dreibein-Fundamente oder des Seekabels nehme ein Jahr in Anspruch. Um noch in den Genuß der besonders hohen Einspeisungsvergütung von 17,8 Pf/kWh nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu kommen, müssen die Anlagen bis Ende 2006 in Betrieb gehen. Gemäß Paragraph 7 Absatz 1 EEG gilt die Einspeisungsvergütung in dieser Höhe dann volle neun Jahre.

Neues Naturschutzgesetz erleichtert Offshore-Anlagen

Der Bundestag beschloß am 15. November ein neues Bundesnaturschutzgesetz (Download). In Paragraph 38 sieht das Gesetz auch die "Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind" auf Meeresflächen vor. Sie ist nur insoweit unzulässig, als sie mit den in Paragraph 34 enthaltenen Regeln zur Umweltverträglichkeit kollidiert.

Nach Ansicht des Bundesverbands WindEnergie e.V. schafft das neue Bundesnaturschutzgesetz endlich "Rechtssicherheit für Offshore-Windkraftnutzung". Die unkritischen Flächen könnten nach entsprechender Ausweisung für die Errichtung von Windkraftanlagen genutzt werden. Im übrigen gelte nun auch für Meeresflächen wie bei Projekten an Land die Umweltverträglichkeitsprüfung, um zu einer sachgerechten Abwägung aller Interessen zu kommen. Neu sei außerdem die Möglichkeit, für einen Standort mehrere Anträge einzureichen, die nach dem Prioritätsprinzip abgearbeitet werden, so daß derjenige Antragsteller das Rennen macht, dessen Antrag zuerst genehmigungsfähig ist.