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Die Stromwirtschaft der neuen Länder wird ebenso gegliedert wie im Westen

Bis 2002 verringerte sich die Zahl der ostdeutschen Regionalversorger von 15 auf sieben.


Eine gewisse Sonderrolle spielte die ostdeutsche Stromwirtschaft, die seit 1945 eine völlig andere Entwicklung genommen hatte und erst mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten in einem technisch sehr desolaten Zustand aus der staatlichen Planwirtschaft der zusammengebrochenen DDR entlassen worden war.

Vorläufer der DDR-Stromversorgung waren die Elektrowerke AG (Ewag) als Großstromerzeuger, die Berliner Bewag (im Ostteil der Stadt), vier Landesversorger und zahlreiche Stadtwerke. Bei den vier ehemaligen Landesversorgern handelte es sich um die Aktiengesellschaft Sächsische Werke in Dresden, die Elektrizitätswerk Sachsen-Anhalt AG (Esag), das Märkische Elektrizitätswerk (MEW) und die Thüringische Landeselektrizitätsversorgungs AG. Die Stromwirtschaft befand sich bereits in den zwanziger Jahren größtenteils im Besitz der öffentlichen Hand und wurde nach dem Krieg restlos zu „Volkseigentum“ bzw. Staatseigentum erklärt. Die DDR-Verfassung verbot sogar ausdrücklich das Privateigentum an Kraftwerken.

Die DDR erzeugte ihren Strom in acht „Kombinaten“, die für die Energieproduktion insgesamt verantwortlich waren, also auch für die Bereitstellung der Braunkohle und anderer Brennstoffe zu sorgen hatten. Die Verteilung des Stroms oblag 15 weiteren Kombinaten, die in ihrem jeweiligen Bezirk für die gesamte Energieversorgung zuständig waren (die frühere Gliederung in Länder war in der DDR durch 15 Bezirke ersetzt worden).

Fast hätten RWE, PreussenElektra und Bayernwerk alles übernommen

Als die DDR zusammenbrach, übertrug die vorletzte Regierung unter Hans Modrow (SED) zum 1. März 1990 alle „volkseigenen“ Betriebe und damit auch die gesamte Stromversorgung der treuhänderischen Verwaltung durch eine Treuhandanstalt, die ihren Sitz im „Haus der Elektroindustrie“ am Berliner Alexanderplatz nahm. Bis zur Vereinigung mit der alten Bundesrepublik war diese Treuhandanstalt eine DDR-Institution. Deshalb blieb auch die letzte DDR-Regierung unter Lothar de Maizière (CDU), die aus den ersten freien Volkskammerwahlen am 18. März 1990 hervorging, vorläufig noch der Verhandlungspartner für das künftige Schicksal der ostdeutschen Stromwirtschaft. Unter diesen Umständen wäre es den drei westdeutschen Konzernen RWE, PreussenElektra und Bayernwerk fast gelungen, sich die ganze ostdeutsche Stromwirtschaft einzuverleiben. Jedenfalls gab es einen entsprechenden Vertragsentwurf mit der Regierung de Maizière. Als der geplante Coup im Juni 1990 durch Indiskretion bekannt wurde, protestierten Abgeordnete der Volkskammer und auch die übergangenen fünf westdeutschen Verbundunternehmen. Erst daraufhin wurden in den am 22. August 1990 unterzeichneten Stromverträgen auch Badenwerk, Bewag, EVS, HEW und VEW berücksichtigt. Die drei Konzerne RWE, PreussenElektra und Bayernwerk behielten aber den bestimmenden Einfluß auf allen Ebenen der ostdeutschen Stromversorgung.

Die früheren Energiekombinate der 15 DDR-Bezirke, die als Querverbundunternehmen auch für Fernwärme, Gas und Kohleversorgung zuständig waren, verwandelten sich nun in regionale Stromversorger. Anfang 1994 verkaufte die Treuhandanstalt jeweils 51 Prozent an diesen Regionalversorgern den westdeutschen Verbundunternehmen. Mit den restlichen 49 Prozent sollten die Kommunen für die Überlassung bzw. Nichtrückgabe ihrer Netze und sonstigen Versorgungseinrichtungen entschädigt werden.

Für die Großstromproduktion und den Verbundbetrieb gründete die Treuhandanstalt die Vereinigte Energiewerke AG (Veag) als neues ostdeutsches Verbundunternehmen. Im Unterschied zu den Regionalversorgern wurde die Veag im September 1994 komplett verkauft: Jeweils 26,25 Prozent gingen an PreussenElektra und RWE Energie, 22,5 Prozent an das Bayernwerk, und die restlichen 25 Prozent zu gleichen Teilen an VEW, HEW, EVS und Bewag. In ähnlicher Weise übernahmen die genannten Verbundunternehmen den Braunkohlenförderer Laubag.

Kommunen verlangten erfolgreich ihre Stadtwerke zurück

Die Privatisierung gestaltete sich insofern unkompliziert, als die Stromversorgung der ehemaligen DDR im wesentlichen aus Anlagen der reichseigenen Elektrowerke hervorgegangen war. Die Energiekombinate hatten aber auch Anlagen von Kommunen und Ländern übernommen. So hatte die Ostberliner Stromversorgung einst der Bewag gehört, die sich nach dem Krieg auf Westberlin beschränken mußte. Die Bewag durfte sich aus diesem Grund 1993 die Ostberliner Ebag komplett einverleiben.

Im übrigen war allerdings nicht daran gedacht, den Kommunen und Ländern früheres Eigentum zurückzugeben, das inzwischen der VEAG oder den neuen Regionalversorgern gehörte. Vielmehr sollten die Kommunen pauschal mit 49 Prozent an den neuen Regionalversorgern entschädigt werden. Von einer Entschädigung für Landesbesitz war erst gar nicht die Rede.

Im Sommer 1991 klagten mehr als 160 ostdeutsche Kommunen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Stromvertrag, weil dieser die Kapitalmehrheit an den Regionalversorgern den Verbundunternehmen übertrug und die Wiedergründung von Stadtwerken nicht zuließ. Im Oktober 1992 regte das Gericht einen Vergleich an, der nach einigem Hin und Her in den folgenden Monaten auch zustande kam: Demnach erhielten solche Gemeinden, die eigene Stadtwerke gründen wollten, die dafür notwendigen Anlagen unentgeltlich. Im Gegenzug verzichteten sie auf die vorgesehene Beteiligung an den Regionalversorgern. Außerdem mußten sich die Stadtwerke kollektiv verpflichten, nicht mehr als 30 Prozent ihres Strombedarfs selbst zu erzeugen, um den Stromabsatz der Veag und der Regionalversorger nicht allzusehr zu schmälern.

Erfolglos blieben dagegen die Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen, die einen Anteil von insgesamt 27,5 Prozent an der Veag verlangten – als Entschädigung für Vermögenswerte der Regionalversorger, die nach dem Krieg enteignet worden waren . Das Berliner Verwaltungsgericht wies im Sommer 1995 eine entsprechende Klage zurück, weil die Enteignungen keine Eigenbetriebe der Länder betroffen hätten. Das Bundesverfassungsgericht schloß sich dieser Sichtweise an.

Dreistufige Struktur wie im Westen

Die Privatisierung der ostdeutschen Stromwirtschaft, die schon Anfang der neunziger Jahre abgeschlossen werden sollte, verzögerte sich als Folge dieser Klagen um mehrere Jahre. Im Endergebnis konnten die Verbundunternehmen dann doch die Großstromproduktion und das Transportnetz sowie die Regionalversorger übernehmen, mußten aber das Endkundengeschäft in zahlreichen Kommunen den neuen Stadtwerken überlassen. In den östlichen Bundesländern entstand so dieselbe dreistufige Struktur der Stromwirtschaft mit Verbundunternehmen, Regionalversorgern und Stadtwerken wie im Westen – jedoch mit dem Unterschied, daß die Regionalversorger hier von vornherein den großen Stromkonzernen gehörten und durch Anlehnung an die bezirklichen Energiekombinate der ehemaligen DDR einen größeren Zuschnitt hatten als die mitunter recht kleinteiligen Netze der Regionalversorger in den alten Bundesländern.

Zahl der Regionalversorger mehr als halbiert

Es dauerte nicht lange, bis die Verbundunternehmen eine Flurbereinigung unter den ihnen gehörten ostdeutschen Regionalversorgern durchführten und diese in noch größeren Einheiten zusammenfaßten: 1993 ging die Ostberliner Ebag 1993 in der Bewag auf. 1994 verschmolz das Bayernwerk die eben erst erworbenen drei Thüringer Regionalversorger zur Teag. im April 1999 fusionierten die PreussenElektra-Töchter Mevag, Hevag, OSE und EMO zur e.dis Energie Nord AG. Einen Monat später faßte RWE seine Töchter Wesag, Evsag und Essag in der neuen Energie Sachsen-Brandenburg AG (Envia) zusammen. Zur selben Zeit gründete PreussenElektra aus der ostdeutschen EVM und drei Töchtern in den alten Bundesländern den neuen Regionalversorger Avacon. Mittlerweile war die Meag mit ihrer Mutter VEW in den Besitz des RWE-Konzerns gelangt. Im Juli 2002 fusionierte deshalb die erst vor drei Jahren entstandene Envia mit der Meag zur envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM).

Damit hatte sich die Zahl der Regionalversorger in Ostdeutschland von ursprünglich 15 auf nur noch sieben verringert.

1 Hanseatische Energieversorgung AG (Hevag), Rostock
2 Westmecklenburgische Energieversorgung AG (Wemag), Schwerin
3 Energieversorgung Müritz-Oderhaff AG (EMO), Neubrandenburg
4 Energieversorgung Magdeburg AG (EVM), Magdeburg
5 Märkische EnergieversorgungAG (Mevag), Potsdam
6 Energieversorgung Berlin AG (Ebag), Berlin
7 Oder-Spree-Energieversorgung AG (OSE), Frankfurt Oder)
8 Mitteldeutsche Energieversorgung AG (Meag), Halle
9 Energieversorgung Spree-Schwarze-Elster AG (Essag), Cottbus
10 Energieversorgung Nordthüringen AG (Enag), Erfurt
11 Westsächsische Energie-AG (Wesag), Markkleeberg
12 Energieversorgung Sachsen-Ost AG (Esag), Dresden
13 Südthüringer Energieversorgung AG (Seag), Meiningen
14 Ostthüringer Energieversorgung AG (Otev), Jena
15 Energieversorgung Südsachsen AG (Evsag), Chemnitz

Die 15 Energiebezirke der DDR wurden von der Treuhandanstalt in Aktiengesellschaften umgewandelt und in der Regel zu 51 Prozent an Verbundunternehmen verkauft. So erwarb PreussenElektra die Bezirke Rostock (Hevag), Schwerin (Wemag), Neubrandenburg (EMO), Potsdam (Mevag) und Magdeburg(EVM). Der RWE-Konzern sicherte sich Leipzig (Wesag) und Cottbus (Essag). Das Bayernwerk bekam die Bezirke Erfurt (Enag), Suhl (Seag) und Gera (Otev). Die Bewag erhielt die Ostberliner Ebag zurück.

Der Rest hatte mehrere Eigentümer: PreussenElektra (45,9%) und RWE (5,1%) teilten sich den Bezirk Frankfurt/Oder (OSE), RWE (30,6%) und Bayernwerk (20,4%) den Bezirk Chemnitz (Evsag), VEW (51%) und die Bayernwerk-Tochter Isar-Amperwerke (10%) den Bezirk Halle (Meag), EVS (38%) und HEW (22%) den Bezirk Dresden (Esag).

Mit den nicht privatisierten Anteilen an den neuen Regionalversorgern wurden die Kommunen entschädigt.